Haben Influencer:innen steuerliche Pflichten? Das musst du wissen!
- Dana Sachs
- 18. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Immer mehr Menschen verdienen mit Social Media ihr Geld oder erhalten Produkte und Einladungen für ihre Reichweite. Doch ab wann bist du als Influencer:in steuerpflichtig – und was bedeutet das genau?
1. Steuerliche Pflichten ab der ersten Einnahme
Sobald du als Influencer:in Einnahmen oder geldwerte Vorteile (z. B. Gratisprodukte, Hotelübernachtungen, Reisen oder Gutscheine) bekommst und damit auch eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, gelten für dich steuerliche Pflichten – ganz ähnlich wie bei anderen Selbstständigen oder Unternehmer:innen. Dabei ist es egal, ob du 500 oder 50.000 Follower hast: Maßgeblich ist, dass du tatsächlich Einnahmen erzielst.
2. Freiberuf oder Gewerbe? Die steuerliche Einstufung
Ob du als freiberuflich oder gewerblich tätig eingestuft wirst, entscheidet im Wesentlichen die Art deiner Tätigkeit:
Freiberufliche Tätigkeit:Wenn du überwiegend journalistisch, künstlerisch oder kreativ arbeitest (z. B. redaktionelle Blogs, journalistische Videos), kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als Freiberufler:in gelten.
Gewerbliche Tätigkeit:Der Regelfall bei Influencer:innen. Wenn du Produkte bewirbst, Werbeleistungen erbringst, Kooperationen umsetzt oder kommerzielle Deals eingehst, wirst du in der Regel als Gewerbetreibende:r eingestuft. Folge: Du musst ein Gewerbe anmelden und darfst ab einem bestimmten Gewinn Gewerbesteuer zahlen.
3. Ab wann besteht Meldepflicht beim Finanzamt?
Du bist verpflichtet, dich beim Finanzamt anzumelden, sobald du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Einnahmen (auch in Form von Sachleistungen) erzielst. Das gilt für Honorare ebenso wie für Gratisprodukte, Reisen oder Gutscheine.
Das musst du tun:
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit musst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt abgeben.
Hierbei wird auch die Einordnung als Freiberuf oder Gewerbe vorgenommen.
4. Gratisprodukte = steuerpflichtige Einnahmen!
Wichtig (und oft unterschätzt): Erhältst du als Influencer:in Produkte, Einladungen oder Dienstleistungen kostenlos oder stark vergünstigt, zählen diese als Einnahmen und müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Der Wert der Sachzuwendung wird als sogenannter „geldwerter Vorteil“ in deiner Steuererklärung angesetzt und ist mit zu versteuern.
Fazit: Steuern sind ab der ersten Einnahme relevant
Schon der erste gesponserte Lippenstift, das beworbene Fitnessgerät oder die Einladung ins Restaurant können steuerliche Pflichten auslösen. Wer hier von Anfang an alles richtig macht, vermeidet Nachzahlungen, Ärger mit dem Finanzamt und kann sein Influencer-Business stressfrei genießen.
Mein Tipp: Behalte alle Einnahmen und Sachzuwendungen im Blick, dokumentiere sie sorgfältig und melde dich frühzeitig beim Finanzamt an. Im Zweifel ist eine professionelle Beratung immer sinnvoll – so kannst du dich sicher und erfolgreich auf deinen Content konzentrieren!
Möchtest du mehr erfahren oder Unterstützung bei Anmeldung, Buchhaltung oder Steuerthemen? Kontaktiere uns – wir beraten dich gern!
Extra-Tipp: Auch kleine Influencer:innen sind oft schon Unternehmer:innen – lass dich nicht von Followerzahlen täuschen!




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